Seepferdchen

Schwimmabzeichen Bronze

Schwimmabzeichen Silber

Schwimmabzeichen Gold

Junior-Retter (ab 10 Jahre)

Rettungsschwimmabzeichen Bronze (ab 12 Jahre)

Rettungsschwimmabzeichen Silber (ab 14 Jahre)

Rettungsschwimmabzeichen Gold (ab 16 Jahre)

Prüfungsbedingungen der DLRG

Seepferdchen

Kenntnis von Baderegeln

Sprung vom Beckenrand mit anschließendem 25 m Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage (Grobform, während des Schwimmens in Bauchlage erkennbar ins Wasser ausatmen)

Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultertiefe bezogen auf den Prüfling)

Deutsches Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer)

Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.

Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnisse von:

Baderegeln

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 200 m zurückzulegen, davon 150 m in Bauchoder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 50 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)

einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes (z.B. kleiner Tauchring)

Ein Paketsprung vom Startblock oder 1 m-Brett


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aktuell 

Deutsches Schwimmabzeichen Silber

Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.

Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnisse von:

Baderegeln

Verhalten zur Selbstrettung (z. B. Verhalten bei Erschöpfung, Lösen von Krämpfen)

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 20 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 400 m zurückzulegen, davon 300 m in Bauch oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 100 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)

zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes (z.B. kleiner Tauchring)

10 m Streckentauchen mit Abstoßen vom Beckenrand im Wasser

Ein Sprung aus 3 m Höhe oder zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe


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aktuell 

Deutsches Schwimmabzeichen Gold

Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis

Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnisse von:

Baderegeln

Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbstrettung, einfache Fremdrettung)

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 30 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 800 m zurückzulegen, davon 650 m in Bauch oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 150 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten).

Startsprung und 25 m Kraulschwimmen

Startsprung und 50 m Brustschwimmen in höchstens 1:15 Minuten

50 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit oder Rückenkraulschwimmen

10 m Streckentauchen aus der Schwimmlage (ohne Abstoßen vom Beckenrand)

dreimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes (z.B. kleiner Tauchring) innerhalb von 3 Minuten

Ein Sprung aus 3 m Höhe oder 2 verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe

50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen

Ausführungsbestimmungen:
Das Kraulschwimmen muss mit regelmäßiger Atmung durchgeführt werden.


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aktuell 

Junior-Retter (ab 10 Jahre)

Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.

Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebogen und umfasst die Kenntnisse von:

Selbstrettung

Grundverhalten für die Fremdrettung

elementare "Erste Hilfe"

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

100 m Schwimmen ohne Unterbrechung, davon

    25 m Kraulschwimmen

    25 m Rückenkraulschwimmen

    25 m Brustschwimmen

    25 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit

25 m Schleppen eines Partners mit Achselschleppgriff

Selbstrettungsübung: Kombinierte Übung in leichter Freizeitbekleidung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:

    fußwärts ins Wasser springen, danach Schwebelage einnehmen

    4 Minuten Schweben an der Wasseroberfläche in Rückenlage mit Paddelbewegungen

    6 Minuten langsames Schwimmen, jedoch mindestens viermal die Körperlage wechseln (Bauch-, Rücken-, Seitenlage)

    Anschließend die Kleidungsstücke im tiefen Wasser ausziehen

Fremdrettungsübung: Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:

    15 m in Bauchlage anschwimmen, nach halber Strecke kopfwärts auf ca. 2 m Tiefe abtauchen und zwei kleine Gegenstände (z.B. Tauchringe) heraufholen, diese anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen

    15 m Schleppen eines Partners mit Achselschleppgriff

    Sichern des Geretteten

Ausführungsbestimmungen:
Beim 100 m Schwimmen müssen die geforderten Schwimmarten in koordinierter
Schwimmtechnik mit regelmäßiger Atmung ausgeführt werden. Bei der kombinierten Übung zur Selbstrettung gelten als Freizeitbekleidung jeweils ein Hemd und eine Hose über der Schwimmbekleidung (z. B. T-Shirt, Hemd mit langen Ärmeln, lange Hose, Shorts oder Schlafanzug). Bei der kombinierten Übung zur Fremdrettung kann die Schwimmart frei gewählt werden.


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aktuell 

Rettungsschwimmabzeichen Bronze (ab 12 Jahre)

Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.

Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebgen und umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:

Atmung und Blutkreislauf

Gefahren am und im Wasser

Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)

Vermeidung von Umklammerungen

Hilfe bei Verletzungen, Ertrinkungsunfällen und Hitze- sowie Kälteschäden

Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten, davon 100 m in Bauchlage und 100 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit

100 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden

Drei verschiedene Sprünge aus etwa 1 m Höhe (z.B. Paketsprung, Schrittsprung, Startsprung, Fußsprung, Kopfsprung)

15 m Streckentauchen

50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen

zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopfwärts und einmal fußwärts, innerhalb von 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 2 und 3 m)

Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten

50 m Schleppen, je eine Hälfte mit Kopf- oder Achselschleppgriff und dem Standard-Fesselschleppgriff

Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:

    20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke abtauchen auf 2 bis 3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen

    20 m Schleppen eines Partners

Demonstration des Anlandbringens

3 Minuten Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Wiederholungsprüfungen
Die Prüfung für das DRSA der DLRG Bronze kann jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.


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aktuell 

Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (ab 14 Jahre)

Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.

Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebgen und umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:

Atmung und Blutkreislauf

Gefahren am und im Wasser

Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)

Vermeidung von Umklammerungen

Erste Hilfe

Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen

Rettungsgeräte

Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG

Ausüfhrungsbestimmungen:
Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen. Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QS–EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigten Ausbildungsstelle erüfllt. Die Ausbildung oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armttigkeit

300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden

Ein Sprung aus 3 m Höhe

25 m Streckentauchen

Dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwrts innerhalb von 3 Minuten, mit dreimaligem Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)

50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten

Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten

50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte der Strecke mit Kopf- oder Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Standard-Fesselschleppgriff oder Seemannsgriff)

Handhabung und praktischer Einsatz eines Rettungsgerätes (z.B. Gurtretter, Wurfleine oder Rettungsring)

Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:

    Sprung kopfwärts ins Wasser

    20 m Anschwimmen in Bauchlage

    Abtauchen auf 3 bis 5 m Tiefe

    Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen

    Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff

    25 m Schleppen

    Sichern und Anlandbringen des Geretteten

    3 Minuten Durchführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Wiederholungsprüfungen
Die Prüfung für das DRSA der DLRG Silber kann jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.


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aktuell 

Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Gold (ab 16 Jahre)

Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.

Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebgen und umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:

Gefahren am und im Wasser

Rettungsgerte

Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)

Vermeidung von Umklammerungen

Atmung und Blutkreislauf

Erste Hilfe

Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen

Organisation und Aufgaben der DLRG

Ausführungsbestimmungen:
Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Gold muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen. Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QS-EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigten Ausbildungsstelle erfüllt. Die Ausbildung oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

300 m Flossenschwimmen in höchstens 6 Minuten, davon 250 m in

Bauch- oder Seitenlage und 50 m Schleppen, zu schleppender Partner in Kleidung (Kopf- oder Achselschleppgriff)

300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 9 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden

50 m Transportschwimmen, beide Partner in Kleidung: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten

100 m Schwimmen in höchstens 1:40 Minuten

30 m Streckentauchen, dabei von 10 kleinen Ringen oder Tellern, die auf einer Strecke von 20 m in einer hchstens 2 m breiten Gasse verteilt sind, mindestens 8 Stück aufsammeln

dreimal Tieftauchen in Kleidung innerhalb von 3 Minuten; das erste Mal mit einem Kopfsprung, anschließend je einmal kopf- und fußwrts von der Wasseroberfläche mit gleichzeitigem Heraufholen von jeweils zwei 5 kg Tauchringen oder gleichartigen Gegenständen, die etwa 3 m voneinander entfernt liegen (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)

Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten

Kombinierte Übung (beide Partner in Kleidung), die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:

    Sprung kopfwärts ins Wasser

    25 m Schwimmen in höchstens 30 Sekunden

    Abtauchen auf 3 bis 5 m Tiefe und Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen

    Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff

    25 m Schleppen in höchstens 60 Sekunden mit einem Fesselschleppgriff

    Sichern und Anlandbringen des Geretteten

    3 Minuten Durchführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Handhabung von Rettungsgerten:

    Retten mit dem „Rettungsball mit Leine“ oder anderer zum Werfen geeigneter Rettungsgerte: Zielwerfen in einen Sektor mit 3 m Öffnung in 12 m Entfernung: 6 Würfe innerhalb von 5 Minuten, davon 4 Treffer

    Retten mit einem anderen Rettungsgerät

Handhabung gebräuchlicher Hilfsmittel zur Wiederbelebung

Wiederholungsprüfungen
Die Prüfung für das DRSA der DLRG Gold kann jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.


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aktuell 

Rettungsfähigkeit

In Oberhausen wird die Ausbildung zur Erlangung der Rettungsfähigkeit ausschließlich vom Schulamt unter Mitarbeit der DLRG durchgeführt und in der Regel einmal pro Jahr angeboten.

Mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen nur Lehrkräfte beauftragt werden, die

- entweder im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) sind

oder

- das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und zugleich rettungsfähig im Sinne des Erlasses sind.

  Bedingungen gemäß Runderlass des KM vom 29.03.1993
  zuletzt geändert am 24.05.1996 (BASS 18-23 Nr. 2) - bereinigt - Dez 2000:

- von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe)
  heraufholen und zum Beckenrand bringen

- ca. 10 m weit tauchen

- Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen

- einen etwa gleichschweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land
  bringen

- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Diese Rettungsfähigkeit berechtigt zur Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.

Ausnahmen im Hinblick auf die Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte bestehen bei der Benutzung von Schwimmstätten, in denen nur ein Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m vorhanden ist bzw. ein entsprechendes Lehrschwimmbecken sich in einem abgeschlossenen Raum oder Gebäudeteil befindet. Voraussetzung für die Leitung von Schwimmgruppen in solchen separaten Lehrschwimmbecken ist, dass die Lehrkräfte im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (Bronze) sind und dass sie

- einen etwa 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zu Beckenrand bringen,

- ca. 10 m weit tauchen und

- lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Lehrkräfte, die mit Schülerinnen und Schülern im Sportunterricht bzw. im außerunterrichtlichen Schulsport sonstige Wassersportarten (z.B. Kanu, Rudern, Segeln, Segelsurfen, Sporttauchen) betreiben, müssen im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Silber) oder des Leistungsabzeichens der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft sein.


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